Bei der geplanten Reform der Krankenhausversorgung in Deutschland sollte die Rolle der Rehabilitation angemessen berücksichtigt werden, fordert die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) in einem Positionspapier aus dem April 2023. Der Verband betont, dass Rehabilitation als Ermöglichung oder Verbesserung der Funktionsfähigkeit und somit der Teilhabe nicht nur Aufgabe der Rehabilitationseinrichtungen sei, sondern auch eine Aufgabe der Akutkrankenhäuser. Die Reform müsse die Kliniken daher in Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention inklusiver, diverser und barrierefreier machen. „Dazu gehört, auch bei der Akutbehandlung im Krankenhaus die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen“, betont der Verband.
Wichtig sei es, Strukturen und Prozesse auszubauen, die für die medizinische Rehabilitation und damit auch für die Förderung der Funktionsfähigkeit und Teilhabe im Rahmen der Krankenbehandlung wichtig seien. Insbesondere die Frührehabilitation sei wichtig zu stärken – und zwar durch eine neue Leistungsgruppe für die fachübergreifende Frührehabilitation, analog zur schon vorhandenen Neuro-Frühreha.
Bei den anstehenden Reformen müsse zudem geprüft werden, wie Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen im Krankenhaus gut versorgt werden könnten. „Die Abteilungen für Frührehabilitation sind auch für diese Personengruppe zu nutzen und vorhandene bewährte Strukturen zu erhalten“, so die Forderung des Verbandes.
Wichtig sei außerdem, dem rehabilitativen Bedarf vieler Patientinnen und Patienten aus der Geriatrie Rechnung zu tragen.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt vom 21.4.2023