• Ärztin hält die Hände einer Patientin

Ambulante onkologische Reha

Im Gegensatz zu einer vollstationären Rehabilitation, bei der sich die Patienten meist drei Wochen am Stück in einer onkologischen Reha-Klinik aufhalten, wird eine ambulante Reha-Einrichtung nur zu den Therapiezeiten (i.d.R. 4-6 Stunden an maximal 20 Behandlungstagen) aufgesucht. Die Abende und Wochenenden verbringen die Patienten hingegen in ihrem gewohnten Umfeld zuhause. So können bei Bedarf individuelle Lebenssituationen (wie z. B. familiäre Konstellationen) in den Rehabilitationsprozess integriert werden (siehe auch "Mögliche Vor- und Nachteile").

Grundsätzlich sollten ambulante onkologische Reha-Einrichtungen sämtliche Maßnahmen anbieten, die auch die Patienten einer stationären Rehabilitation in Anspruch nehmen. Patienten gelangen selbständig zur Einrichtung oder können u.U. auch einen Fahrdienst beanspruchen. Übernachtung und Verpflegung entfallen bzw. bei Bedarf kann ein Mittagessen pro Werktag innerhalb der Einrichtung beantragt werden (siehe auch "Beratung").

Voraussetzung für eine ambulante onkologische Reha ist die Wohnortnähe der betreffenden Reha-Einrichtung (bis circa 30 Kilometer bzw. 30 Minuten Fahrzeit) und eine gewisse gesundheitliche Stabilität des Patienten, die durch einen Arzt bzw. Facharzt bestätigt werden muss, sowie eine gesicherte häusliche Versorgung. Ebenso wichtig ist, dass ein stabiles privates und soziales Umfeld gegeben ist. Schließlich ist ein gewisser Erholungsfaktor während der Rehabilitation mit entscheidend dafür, dass die Reha zum gewünschten Erfolg führen kann.

Kostenträger ist die Rentenversicherung, bei Nichterwerbstätigen die Krankenkasse und bei Berufskrankheiten die Berufsgenossenschaft.

 

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