Neben der Kostenerstattung der medizinischen und therapeutischen Maßnahmen im Rahmen der onkologischen Rehabilitation übernehmen die Kostenträger, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder die privaten und gesetzlichen Krankenkassen (GKV), in vollem Umfang auch die Kosten für Verpflegung und Unterkunft in der Reha-Einrichtung. In der Regel werden ebenso die Hin- und Rückreisekosten inkl. dem Transport zweier Gepäckstücke für den Patienten beglichen bzw. bei An- und Abreise via PKW mit einer Pauschale abgegolten.
Die stationäre onkologische Reha von Erwachsenen ist anders als die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen i.d.R. nicht zuzahlungsfrei. Es werden pro Kalendertag 10 Euro Zuzahlung für den Patienten berechnet – längstens aber 42 Tage im Kalenderjahr. Bei einer Anschlussrehabilitation ist nur ein Eigenanteil für 14 Kalendertage fällig. Berücksichtigt werden dabei generell sämtliche Zuzahlungen, die für die Behandlung im Krankenhaus oder einer anderen Rehaklinik bereits geleistet wurden.
Die Details für die Kostenübernahme können Sie im Vorfeld bei der entsprechenden Reha-Einrichtung bzw. dem zuständigen Kostenträger erfragen. Bei der Beantragung helfen Ihnen bei Bedarf auch Service-Stellen.
Quellen:
Rehabilitation nach Tumorerkrankungen. DRV. 8/2019; Auflage 14 (Online-Version)