• Zuweiser für onkologische Reha: Ärztin mit Krebspatientin im Gespräch

Onkologische Reha - wichtige Infos für Ärzte und Sozialdienste/Akutkliniken

Sie betreuen Krebs-Patienten in Ihrer Praxis oder Klinik? Eine onkologische Rehabilitation kann für Menschen mit Krebs ein wichtiger Schritt auf dem Weg zurück ins Leben, für einen selbstbestimmten Alltag, den Erhalt der Erwerbsfähigkeit und zur Besserung der Lebensqualität sein. Die onkologische Reha in einer spezialisierten Klinik ist ein wichtiges Modul in der ganzheitlichen Versorgung von Krebsüberlebenden (Cancer-Survivorship).

Etwa 150.000 Menschen nutzen jährlich die Chance einer onkologischen Reha über die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Der überwiegende Teil der Rehabilitanden ist weiblich, sowohl bei den Patienten als auch bei den Angehörigen, die eine onkologische Reha beantragen. Für die Kostenübernahme der onkologischen Reha (medizinische Reha bei Neubildungen) besteht für die genannten Zielgruppen prinzipiell eine gleichrangige Zuständigkeit zwischen DRV und den gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen. Für rentenversicherte Erwerbstätige ist in der Regel die DRV zuständig. Beamte beantragen die onkologische Reha bei der Beihilfestelle.

Wann ist eine onkologische Reha indiziert?

Viele Menschen mit Krebs können von einer onkologischen Rehabilitation profitieren und haben Anspruch auf eine dreiwöchige (bei Bedarf auch länger) stationäre Reha. Körperliche und psychische Beeinträchtigungen im Zuge der Krebserkrankung und Krebstherapie, welche das Alltags-, Berufs- und/oder soziale Leben betreffen, sind mögliche Indikationen (weitere Indikationen finden Sie hier).
Voraussetzung für eine onkologische Rehabilitation ist die generelle Rehabilitationsfähigkeit, d.h. die Patienten müssen physisch und psychisch so belastbar sein, dass sie an Einzel- und Gruppentherapien teilnehmen können. Wichtig ist auch eine positive Rehabilitationsprognose, d.h. Ihre ärztliche Einschätzung, ob die Rehabilitation die Lebensqualität und ggfs. Erwerbsfähigkeit Ihres Krebs-Patienten positiv beeinflussen kann.

Oft wird direkt an die abgeschlossene Tumorbehandlung eine Anschlussrehabilitation (AR; AHB) vom Sozialdienst des Krankenhauses empfohlen und eingeleitet. Diese muss i.d.R. innerhalb von zwei Wochen nach dem Klinikaufenthalt erfolgen. Aber auch danach können Sie Menschen mit Krebs eine Reha anraten: Wenn der Bedarf und die medizinischen Voraussetzungen weiterhin bestehen, können Krebs-Patienten nach 12 und nach 24 Monaten eine erneute onkologische Rehabilitation (stationäre Nachsorge) erhalten. Als ausschlaggebende Frist für diese zwei Wiederholungsmaßnahmen gilt immer das Ende der Primärbehandlung. In der Regel empfiehlt sich eine erneute Reha-Beantragung drei Monate vor Ablauf der Frist, also 9 Monate nach der Primärbehandlung bzw. 21 Monate danach.

Ist eine weitere Krebsoperation oder Strahlentherapie erforderlich, weil sich Metastasen gebildet haben, beginnt bei medizinischer Notwendigkeit eine neue 2-Jahres-Frist.

Wie können Sie Ihre Patienten bei der Beantragung einer Reha unterstützen?

Sie als betreuender Arzt sind die entscheidende Schnittstelle zwischen ambulanter Versorgung und stationärer Reha zum Wohle Ihrer Patienten. Sie können Ihren Krebs-Patienten sowie Familienangehörigen von Krebs-Patienten die Möglichkeiten und Chancen einer onkologischen Reha aufzeigen. Antragssteller einer Reha ist bei der DRV immer der Patient selbst, Sie können bei rentenversicherten Patienten eine Reha also nur indirekt verordnen. Bei Entscheidung für eine Reha muss Ihr Befundbericht dem Reha-Antrag des Patienten beigefügt werden. Die Hauptdiagnose, die aus Ihrer Sicht einen Reha-Bedarf Ihres Patienten begründet, sollten Sie als erste Diagnose angeben, die weiteren Diagnosen in der Reihenfolge ihrer Bedeutung. Wichtig ist dabei, die genaue Beschreibung der mit der Diagnose einhergehenden Funktionseinschränkungen kurz zu erläutern, z.B. „Inkontinenz nach radikal behandeltem Prostata-C“ statt nur „Z.n. Prostata-Ca“. Ausführliche Informationen zum Ausfüllen des Befundberichts finden Sie hier.

Die notwendigen Formulare, die Ihr Patient für eine Beantragung einer onkologischen Reha über die Rentenversicherung benötigt, finden Sie auf dieser Seite rechts in der Box – genau wie Ihr Honorarabrechnungsformular (G0600-Formular).

Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf der Kostenträger Sie nicht über die Bewilligung der Reha informieren, sondern nur Ihr Patient selbst.

Wie geht es nach der stationären Reha weiter?

Empfehlungen für Sie als behandelnden Arzt werden zur Entlassung übermittelt, Sie erhalten hierzu ein Schreiben der Reha-Klinik. Mögliche Anpassungen der Medikation werden Ihnen in diesem Zuge mit Begründung selbstverständlich mitgeteilt.

Stellungnahmen zur beruflichen Leistungsfähigkeit und die Einleitung der beruflichen Wiedereingliederung gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Rehabilitationsteams der Klinik.
Einige Unterstützungen in der Nachsorge fallen in den hausärztlichen Aufgabenbereich, z.B. Rehabilitationssport. Er kann unabhängig vom hausärztlichen Budget verordnet werden.

Weitere wichtige Informationen finden Sie hier:

Quellen:

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