• Kleines Mädchen umarmt und küsst seine krebskranke Mutter

Für welche Krebs-Patienten ist eine onkologische Reha geeignet?

Viele Menschen mit Krebs können von einer onkologischen Rehabilitation profitieren. Hierbei ist es zumeist zweitrangig, ob sie an Brustkrebs, Darmkrebs, Lungenkrebs, Prostatakrebs, Leukämie oder an einer anderen Krebsform erkrankt sind. Vielmehr spielen begleitende Faktoren, die viele krebskranke Menschen nach einer Tumortherapie betreffen und belasten, hier eine Rolle.

Krebskranke Menschen - wer hat Reha-Anspruch?

Der Einsatzbereich, die Indikation, für eine onkologische Rehabilitation ist daher vielschichtig:

  • Wenn krebskranke Menschen sich im Alltag, Berufs- und Gesellschaftsleben körperlich, emotional oder in ihrem Denken (kognitiv) eingeschränkt fühlen.
  • Wenn Krebs-Patienten nach Tumoroperationen im HNO-Bereich (z.B. Entfernung des Kehlkopfes (Laryngektomie)) in der Kommunikation beeinträchtigt sind.
  • Wenn krebskranke Menschen aufgrund von Schwäche, Erschöpfung (Fatigue-Syndrom) oder kardiopulmonalen Problemen nicht mobil sind.
  • Wenn die sozialen Beziehungen (Familie, Kinder, Partnerschaft) im Zuge der Krebserkrankung stark belastet sind.

Ein Reha-Bedarf liegt auch bei diesen Kriterien vor:

  • Wenn psychosoziale und depressive Störungen, Anpassungsstörungen sowie Ängste auftreten.
  • Wenn Unterstützungsbedarf im Hinblick auf die Krankheitsbewältigung besteht.
  • Wenn Schulungsbedarf (z.B. Schulung bei prothetischer Versorgung, künstlichem Darmausgang) sowie Informationsbedürfnis über Krankheit, Behandlung, Umgang mit Schmerzen, Selbsthilfe und das Leben mit der Diagnose "Krebs“ erforderlich ist.

Als medizinische Voraussetzungen für die Beantragung einer onkologischen Reha gelten folgende Bedingungen:

  • Es muss eine Krebs-Diagnose vorliegen.
  • Die Erstbehandlung (z.B. operative Tumorentfernung) muss i.d.R. abgeschlossen sein.
  • Die Prognose für körperliche, seelische, soziale oder berufliche Beeinträchtigungen, die im Zuge die Krebserkrankung aufgetreten sind, ist günstig. Diese sind nach medizinischer Einschätzung therapierbar bzw. positiv beeinflussbar.
  • Der Patient ist reha-fähig, d.h. der Patient muss für die onkologische Rehabilitation ausreichend körperlich und psychisch belastbar sein.

Die sogenannte Anschlussrehabilitation (früher Anschlussheilbehandlung) muss im Anschluss an die akut-medizinische Tumorbehandlung (= Primärbehandlung) innerhalb von zwei Wochen nach dem Klinikaufenthalt erfolgen. Innerhalb der ersten zwei Jahre (2-Jahres-Frist) können Patienten nach 12 und nach 24 Monaten eine erneute onkologische Rehabilitation erhalten, wenn die medizinischen Voraussetzungen weiterhin bestehen. Als ausschlaggebende Frist für diese zwei Wiederholungsmaßnahmen (= stationäre Nachsorge) gilt immer das Ende der Primärbehandlung. In der Regel empfiehlt sich ein erneuter Reha-Antrag drei Monate vor Ablauf der Frist, also 9 Monate nach der Primärbehandlung bzw. 21 Monate danach.

Ist eine weitere Krebsoperation oder Strahlentherapie erforderlich, weil sich Metastasen gebildet haben, beginnt bei medizinischer Notwendigkeit eine neue 2-Jahres-Frist.

Die Rentenversicherung und die Krankenkassen sind die Hauptkostenträger, welche eine onkologische Rehabilitation erstatten. Welcher Kostenträger für den Einzelfall verantwortlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Bei Angestellten und Arbeitnehmern ist bei einer positiven Erwerbsprognose i.d.R. die Deutsche Rentenversicherung (DRV) leistungspflichtig. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie in der Rubrik „Reha-Antrag“.

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