Das Wunsch- und Wahlrecht im Bereich der onkologischen Reha und der Reha allgemein ist im Sozialgesetzbuch in §8 SGB IX festgeschrieben. Demnach hat jeder Patient das Recht, sich eine Einrichtung für eine stationäre oder ambulante Rehabilitation selbst auszusuchen.
-> Außerdem stellen wir, das Aktionsbündnis "Reha hilft Krebspatienten", Ihnen ein Formular zum Wunsch- und Wahlrecht (pdf-Datei zum kostenlosen Download) zur Verfügung, welches Sie i.d.R. einfach ergänzend zum Rehabilitationsantrag G0100 abgeben können.