• Ärztin hält die Hände einer Patientin

Reha-Klinik: Nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Sie möchten eine onkologische Reha beantragen und fragen sich, ob Sie bei der Klinik-Wahl mitentscheiden dürfen? Ja - grundsätzlich gilt: Sie dürfen! Lesen Sie hier, was Sie dabei beachten müssen.

Frau füllt Formular aus

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Das Wunsch- und Wahlrecht im Bereich der onkologischen Reha und der Reha allgemein ist im Sozialgesetzbuch in §8 SGB IX festgeschrieben. Demnach hat jeder Patient das Recht, sich eine Einrichtung für eine stationäre oder ambulante Rehabilitation selbst auszusuchen.

-> Lesen Sie hier, welche Kriterien erfüllt sein müssen und wie Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht in der Praxis umsetzen.

-> Außerdem stellen wir, das Aktionsbündnis "Reha hilft Krebspatienten", Ihnen ein Formular zum Wunsch- und Wahlrecht (pdf-Datei zum kostenlosen Download) zur Verfügung, welches Sie i.d.R. einfach ergänzend zum Rehabilitationsantrag G0100 abgeben können.

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