• Ärztin hält die Hände einer Patientin

Drei Fragen und Antworten zur onkologischen Reha

Nachdem eine Krebstherapie überstanden ist, geht es u.a. darum, wieder zu Kräften zu kommen. Dabei kann eine onkologische Reha helfen. Welche Voraussetzungen Interessenten erfüllen müssen, wie sie eine onkologische Reha beantragen können und wie eine onkologische Reha abläuft, lesen Sie hier...

© Istock_DragonImages

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Eine Krebsbehandlung ist eine große Belastung - nicht nur für den Körper, auch für die Seele. Eine onkologische Reha kann helfen, mögliche Folgen einer Krebsbehandlung aufzufangen. Das sollten Betroffene dazu wissen:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?  

Reha-Behandlungen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen - das können in aller Regel nur Erwerbstätige. Die onkologische Reha ist eine Ausnahme: Auch wer bereits eine Rente bezieht - zum Beispiel eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente -, hat Anspruch darauf. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) aufmerksam.
Eine Reha kann erst starten, wenn die sogenannte Erstbehandlung - also die Tumor-Operation oder Bestrahlung - abgeschlossen ist. Es ist aber möglich, dass sich die Reha direkt an den Klinikaufenthalt anschließt (sog. Anschlussrehabilitation, früher: Anschlussheilbehandlung). Der Antrag sollte dann laut der Deutschen Krebshilfe bereits im Krankenhaus gestellt werden. Der dort ansässige Sozialdienst kann dabei helfen.

Ebenfalls wichtig: Wer in die Reha gehen möchte, muss fit (d.h. ausreichend körperlich und psychisch belastbar) genug dafür sein. Laut Deutscher Krebshilfe sollten Patientinnen und Patienten zum Beispiel in der Lage sein, sich selbstständig anzuziehen und zu essen.

Wie beantrage ich die Reha?

Das geht online. Die Formulare sind auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung, aber z.B. auch auf https://www.reha-hilft-krebspatienten.de/reha-antrag-fuer-krebskranke-menschen/antrag-auf-onkologische-rehabilitation-so-gehts zu finden. Wichtig: Damit der Antrag schnell bearbeitet werden kann, braucht es einen Befundbericht. Das ist ein Formular, das vom behandelnden Arzt oder der Ärztin ausgefüllt werden muss.

Wer sich eine bestimmte Klinik oder einen bestimmten Ort wünscht, sollte das in den Antrag schreiben, rät die Rentenversicherung.
Gut zu wissen: Lehnt die Rentenversicherung den Antrag ab, kann man Widerspruch einlegen. Das muss innerhalb eines Monates schriftlich passieren. Der Widerspruch muss dabei begründet werden.

Wie läuft eine onkologische Reha ab?

Der Deutschen Rentenversicherung zufolge kann eine onkologische Reha stationär, aber auch ambulant stattfinden. In aller Regel dauert sie drei Wochen. Sie kann aber verlängert oder verkürzt werden. 

Was genau auf dem Plan steht, hängt von der individuellen Erkrankung ab. Eine junge Brustkrebspatientin braucht andere Therapieangebote als ein älterer Mann mit Darmkrebs. Im Kern geht es darum, Strategien zu entwickeln, um den Alltag nach der Krebsbehandlung gut meistern zu können.

Quelle: Deutsche Presse Agentur am 16.3.23

 

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